Information für ukrainische Geflüchtete: Anspruch auf Arbeitslosengeld II seit dem 01.06.2022

(red). Ukrainische Geflüchtete haben ab dem 01.06.2022 grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Hierfür ist eine Antragstellung notwendig die möglichst frühzeitig erfolgen sollte. Für Personen, die im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wohnen, ist das Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen zuständig.

Nach einem Beschluss der Bundesregierung haben ukrainische Geflüchtete seit dem 01.06.2022 einen Anspruch auf Grundsicherung bei den Jobcentern. Die wichtigsten Informationen zum Arbeitslosengeld II im Überblick gibt es unter folgenden Links in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache:

Deutsch: https://www.arbeitsagentur.de/datei/grundsicherung-deutsch_ba044789.pdf

Ukrainisch: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzinformation-arbeitslosengeld-ii-sozialgeldukrainisch_ba147425.pdf

Russisch: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzinformation-arbeitslosengeld-ii-sozialgeld-iirussisch_ba147426.pdf

Den Antrag und alle notwendigen Anlagen sowie Ausfüllhinweise gibt es online unter www.jobcenter.digital sowie vor Ort im Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen. Die Antragsstellung ist auch schriftlich möglich.

Die Antragsstellung sollte aufgrund der Bearbeitungszeit so bald wie möglich erfolgen. Wichtig sind neben dem vollständig ausgefüllten Antrag vor allem folgende Nachweise:
• Kopie vom Aufenthaltstitel oder von der Fiktionsbescheinigung
• Kontoauszüge des deutschen Kontos ab Kontoeröffnung bis zum aktuellen Tag
• Kopie vom Mietvertrag
• Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
• Nachweis über Kindergeld: Für Kinder sollte bei der Familienkasse Kindergeld beantragt werden. Dieses gilt als Einkommen und wird vom Jobcenter angerechnet.

Der schriftliche Antrag mit Anlagen kann per Post verschickt, in den Hausbriefkasten des Jobcenters Weißenburg-Gunzenhausen eingeworfen oder persönlich abgegeben werden. Der Antrag kann im Internet unter www.jobcenter.digital auch online gestellt werden. Bei Fragen steht das Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen telefonisch zur Verfügung.

Das Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr für die persönliche Vorsprache in der Schwärzgasse 1, 91781 Weißenburg geöffnet. Eine telefonische Kontaktaufnahme kann unter + 49 9141 871 327 erfolgen.

Foto: Pixabay

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