Betrunkene Radfahrer in Gunzenhausen

Am Samstag gegen 23:00 Uhr teilte ein Bürger der Polizei mit, dass ein betrunkener Radler in der Hensoltstraße in Gunzenhausen einen geparkten Pkw geschrammt und sich anschließend von der Örtlichkeit entfernt habe. Die eingesetzte Streife konnte den schlangenlinienfahrenden 36-Jährigen kurz darauf einer Kontrolle unterziehen, bei der sich herausstellte, dass es sich um einen Kirchweihgänger auf dem Nachhauseweg handelte. Der laut eigenen Angaben angeblich raue Konsum von Bier konnte das  Atemalkoholgerät unterstreichen, das auf dem Display 1,50 mg/l anzeigte, also 3,00 Promille. Am angefahrenen Pkw wurde ein Sachschaden von ca. 200,- Euro festgestellt. Nachdem die anschließende Blutentnahme veranlasst wurde, hat sich der Mann wegen den Straftaten ‚Trunkenheit im Verkehr‘ und ‚Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort‘ zu verantworten.

In der gleichen Nacht erhielt die Polizei Gunzenhausen die Mitteilung über eine aggressive und betrunkene Person in Muhr am See, die mit dem Fahrrad unterwegs sei. Aufgrund der markanten Personenbeschreibung konnte der Radfahrer wenig später von einer Streife um ca. 24 Uhr im Bereich Gunzenhausen fahrenderweise festgestellt werden. Bei der anschließenden Kontrolle wurde anhand eines Atemalkoholtests ein Wert von 2,08 Promille gemessen. Bei dem 29-jährigen Mann wurde eine Blutentnahme durchgeführt, da ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet wurde. Die Polizeiinspektion Gunzenhausen weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das bloße
Radfahren ab 1,60 Promille eine Straftat darstellt. Bei Ausfallerscheinungen bereits ab 0,30 Promille.

Zweifache Ladendiebin
Eine 41-jährige Frau konnte am vergangenen Freitag in einer Drogerie in Gunzenhausen vom Personal dabei beobachtet werden, als sie mehrere Kosmetikprodukte in eine Tasche steckte, an der Kasse jedoch lediglich einen Teil davon bezahlte. Gegenüber der Streife wurde ein Entwendungsschaden in Höhe von 29,15 Euro geltend gemacht. Bei der anschließenden Durchsuchung der Dame und den mitgeführten Gegenständen kam ein T-Shirt im Wert von knapp 15 Euro zum Vorschein, das nach Rücksprache mit dem entsprechenden Bekleidungsgeschäft ebenfalls gestohlen wurde. Die Frau hat sich nun einer Anzeige wegen zwei Ladendiebstählen zu stellen.

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