Kraftrad mit unzulässigen Veränderungen kontrolliert

Muhr am See – Am Nachmittag des Samstags, 02.03.2024, fiel einer Polizeistreife im Ortsbereich Muhr am See ein Kraftrad mit auffallend lautem Motorengeräusch auf. Bei der nachfolgenden Kontrolle wurde festgestellt, dass die verstärkte Geräuschentwicklung durch unzulässige Manipulationen an der Auspuffanlage des Fahrzeugs verursacht wurde. Derartige unzulässige Veränderungen führen regelmäßig zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Neigung des amtlichen Kennzeichens eigenmächtig erheblich in unzulässiger Weise verändert wurde, was dessen Lesbarkeit wesentlich verschlechterte. Wegen der beiden gravierenden Mängel war eine Unterbindung der Weiterfahrt unumgänglich. Der 19-jähige Fahrer muss sich wegen Kennzeichensmissbrauchs und mehrerer Bußgeldtatbestände verantworten.

Wechsel Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern

Gunzenhausen – Am Abend des 01.03.2024 fiel im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein 17-jährige Mofafahrer auf, dessen Versicherungskennzeichen ungültig geworden war. Der Weiterfahrt musste unterbunden werden und der Fahrer muss sich wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetzes verantworten. Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die schwarzen, letztjährig gültigen, Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und ähnliche zulassungsfreie Fahrzeuge mit dem Ablauf des 29.02.2024 ihre Gültigkeit verloren haben. Gleiches gilt für die damit verbundenen Haftpflichtversicherungsverträge. Für die weitere Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr muss ein aktuelles Versicherungskennzeichen (Farbe blau) über einen Versicherungsanbieter erworben werden.

Related Posts

EU-Truck macht heute Station in Weißenburg
Die Perspektive macht den Unterschied
Bundesbankdirektor Markus Schiller zu Gast an der FOSBOS Weißenburg