Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen in Gunzenhausen

Gunzenhausen (red). Der öffentliche Raum ist für die Allgemeinheit da und darf grundsätzlich von allen erlaubnisfrei genutzt werden. Dennoch können Verkehrsflächen wie Gehwege, Plätze oder Straßen in Einzelfällen über den Gemeingebrauch hinaus von Dritten genutzt werden. Wird beispielsweise von einem Gewerbebetrieb zusätzlicher Raum für Reklametafeln oder für das Aufstellen von Tischen und Stühlen benötigt, so ist dies grundsätzlich möglich, muss jedoch im Vorfeld bei der für den jeweiligen Verkehrsraum zuständigen Behörde beantragt werden.

Wenn die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die sog. Gemeinnutzung hinausgeht, braucht es in der Stadt Gunzenhausen eine Sondernutzungserlaubnis. Diese muss rechtzeitig beantragt und durch die Behörde geprüft werden. Grundsätzlich gilt: Sondernutzungen sind räumlich begrenzt und werden nur für den Raum vor dem beantragenden Geschäftsgebäude erteilt. Außerdem gilt die erteilte Erlaubnis ausschließlich für den durch die Behörde vorgegebenen zeitlichen Rahmen. Typische Sondernutzungen sind neben der Außengastronomie auch Warenauslagen und Werbeeinrichtungen.

Für die Erteilung einer Sondernutzung fallen Gebühren an, geregelt in der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gunzenhausen. Wer eine entsprechende Erlaubnis beantragen möchte, kann dies über das Service-Portal unter www.gunzenhausen.de in die Wege leiten. Achtung: Verstöße gegen die Erlaubnis und nicht genehmigte Sondernutzungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Daher gilt: Betreiberinnen und Betreiber einer Sondernutzung müssen regelmäßig überprüfen, ob die zeitliche und räumliche Genehmigung noch mit der tatsächlichen Nutzung übereinstimmt bzw. ob überhaupt eine Genehmigung erteilt wurde.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem städtischen Ordnungsamt unter Tel. 09831 508 118 oder 119 sowie per E-Mail an ordnungsamt@gunzenhausen.de gerne zur Verfügung.

Foto: Brigitte Dorr

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