Krad gegen Reh – Kradfahrer verletzt
Treuchtlingen – Am Donnerstag, gegen 20.15 Uhr, fuhr ein 17-jähriger Kradfahrer mit seinem Zweirad von Trommetsheim in Richtung Bubenheim. Auf Höhe des Flugplatzes kreuzte ein Reh die Fahrbahn und es kam zum Zusammenstoß. Der junge Kradfahrer verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und stürzte. Infolge des Sturzes verletzte er sich und wurde durch den alarmierten Rettungsdienst zur Behandlung in ein Krankenhaus verbracht. Das Reh suchte das Weite. Am Kraftrad entstand ein Schaden von etwa 1000 Euro.

Ohne Fahrerlaubnis
Treuchtlingen – Am gestrigen Donnerstag, gegen 20.47 Uhr, wurde bei einer Verkehrskontrolle auf der Bundesstraße 2 festgestellt, dass ein 25-jähriger Fahrer eines Fahrzeuggespannes nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Da der Fahrer keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, musste er eine Sicherheit in Höhe von 400 Euro leisten. Mit dem Gespann durfte er seine Fahrt nicht fortsetzen.

E-Scooter ohne Versicherungsschutz
Treuchtlingen – Am Donnerstagnachmittag stellten die Beamten der Polizei Treuchtlingen einen E-Scooter fest, an welchem kein
Versicherungskennzeichen angebracht war. Daher wurde der Fahrer des Rollers einer Kontrolle unterzogen. Gegen den 15-jährigen Fahrer wurde ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Betäubungsmittel wurden übergeben
Treuchtlingen – Am Donnerstag, gegen 16.30 Uhr, wurden die Beamten der Polizei Treuchtlingen im Stadtgebiet zur Schlichtung eines Familienstreites gerufen. In diesem Rahmen wurde den Beamten ein Druckverschlusstütchen mit einer geringen Menge Cannabis ausgehändigt. Gegen den 23-jährigen Besitzer wird eine Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz der Staatsanwaltschaft vorgelegt.

Unfallflucht geklärt
Solnhofen – Am Donnerstag, 08.30 Uhr, wurde der Polizei Treuchtlingen ein angefahrenes Verkehrszeichen in der Straße Am Birkenhain gemeldet. Bei der Aufnahme stellten die Beamten einen roten Farbanrieb am Verkehrszeichen fest. Im angrenzenden Wohngebiet wurde anschließend ein Pkw mit passendem Schadensbild angetroffen. Auf Vorhalt gab der 61-jährige Fahrzeugbesitzer an den Schaden verursacht zu haben. Durch den Anstoß entstand ein Gesamtschaden von etwa 3000 Euro.

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